Alle anwaltlichen Beratungs- und gerichtliche Mandate werden immer der Sozietät erteilt, bestehend aus den Rechtsanwälten Amadeus Greiff, Marc Aurel Schaa, Wolfgang Kuziek & Pascal Wichary, nachfolgend "Kanzlei Salienenstraße 18". Hierbei gilt stets:
Die Haftung der Kanzlei Salinenstraße 18 - bzw. die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Anwälte - wird für jedes der Kanzlei Salinenstraße 18 erteilte anwaltliche Mandat auf einen Betrag in Höhe von insgesamt höchstens € 1.000.000,00 (Euro eine Million) gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung begrenzt. Als ein Mandat gilt hierbei die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Anfang bis zur vollständigen Erledigung der Angelegenheit.
Diese Haftungsbegrenzung gilt nur für Fälle einfacher Fahrlässigkeit, nicht für Fälle grober Fahrlässigkeit oder für den Fall einer vorsätzlichen Pflichtsverletzung.
Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Mandanten auf Schadensersatz gegenüber der Kanzlei Salienenstraße 18 beträgt drei Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch drei Jahre nach Beendigung des Mandats.