Ehevertrag - steuerliche Auswirkungen - Gütertrennung vermeiden

Donnerstag, 20.06.2024

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden. Dies kann vor oder auch nach Eheschließung erfolgen, ggf. auch erst viele Jahre nach der Hochzeit.

Die Gründe für einen Ehevertrag können vielfältig sein:

Oft geht es darum, im Scheidungsfall unangemessen hohe Ausgleichszahlungen zu verhindern. Insbesondere wenn einer der Ehepartner ein Unternehmen oder Immobilien in die Ehe einbringt, besteht häufig Regelungsbedarf. Auch soll häufige vereinbart werden, dass nachehelicher Unterhalt ausgeschlossen oder zumindest begrenzt wird. Ebenso kann vereinbart werden, dass die beiderseitigen Vorsorgeaufwendungen im Scheidungsfall nicht ausgeglichen werden. Daneben können auch noch weitere Punkte geregelt werden, etwa wie im Scheidungsfall mit dem gemeinsamen Haus verfahren werden soll.

Wichtig ist, dass bei Eheverträgen immer auch die steuerlichen Auswirkungen beachtet werden.

Früher wurde oft "Gütertrennung" vereinbart. Dies führt aber dazu, dass auch im Todesfall der - oft ganz erhebliche - Zugewinn-Freibetrag (§ 5 ErbStG) wegfällt. Das kann dann zu ganz erheblichen und unnötigen Steuern führen. Statt einer Gütertrennung sollte daher in aller Regel ein sog. "modifizierter Zugewinnausgleich" vereinbart werden. Im Scheidungsfall führt der zum gleichen Ergebnis (wechselseitig kein Zugewinn) - im Todesfall bleibt der Freibetrag aber erhalten.

Falls bereits Gütertrennung vereinbart wurde, kann diese auch nachträglich und rückwirkend in einen "modifizierten Zugewinnausgleich" umgewandelt werden. Steuerlich ist das dann zwar nicht ganz so vorteilhaft wie im Falle einer anfänglich guten Regelung - gleichwohl können aber auch durch eine nachträgliche Regelung erhebliche Steuervorteile erreicht werden.

Unser Notar Amadeus Greiff - auch Fachanwalt für Steuerrecht - berät Sie gern individuell zum möglichen Inhalt eines Ehevertrages.