Eigenbedarfskündigung im Mietrecht

Freitag, den 15.11.2024

Die Eigenbedarfskündigung ist ein häufiges, aber zugleich komplexes Thema im deutschen Mietrecht. Vermieter haben grundsätzlich das Recht, Mietverhältnisse zu beenden, wenn sie die vermietete Wohnung für sich selbst, nahe Angehörige oder Haushaltsangehörige benötigen. Allerdings sind dabei einige rechtliche Hürden zu beachten, um die Rechte der Mieter zu schützen.

 

Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung

 

Die Eigenbedarfskündigung ist nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB möglich, wenn der Vermieter ein “berechtigtes Interesse” daran hat, das Mietverhältnis zu beenden. Die Gründe für den Eigenbedarf müssen dabei nachvollziehbar und konkret dargelegt werden. Häufige Gründe sind:

 

  •       Die Wohnung wird für den Vermieter selbst benötigt.

  •       Ein Familienangehöriger des Vermieters, etwa Kinder oder Eltern, benötigt die Wohnung.

  •       Weitere Haushaltsangehörige, wie Pflegekräfte oder Lebenspartner, brauchen die Wohnung.

 

Unzulässig sind Eigenbedarfskündigungen, die nur vorgetäuscht werden oder auf Umgehung des Mieterschutzes abzielen.

 

Damit eine Eigenbedarfskündigung wirksam ist, muss sie schriftlich und unter Angabe der Gründe erfolgen. Der Vermieter muss präzise darlegen, wer die Wohnung in welcher Weise nutzen möchte und warum eine andere Wohnung nicht infrage kommt. Unzureichende Begründungen können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen.

 

Widerspruchsrecht des Mieters

 

Mieter haben das Recht, einer Eigenbedarfskündigung zu widersprechen. Insbesondere bei besonderer Härte, etwa hohem Alter, Krankheit oder langer Wohndauer, kann ein Widerspruch erfolgreich sein (§ 574 BGB). In solchen Fällen kann das Gericht eine Abwägung der Interessen beider Parteien vornehmen und entscheiden, ob das Mietverhältnis fortgeführt wird.

Kommt es zur Eigenbedarfskündigung und stellt sich später heraus, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war, kann der Mieter Schadensersatzansprüche geltend machen.

Herr Rechtsanwalts Marc Aurel Schaa, Spezialist im Mietrecht, steht Ihnen für weitere Nachfragen gern zur Verfügung.