Scheidung Folgevereinbarung - Streit und unnötige Kosten vermeiden - Steuerfolgen beachten

Freitag, 31.05.2024

Im Scheidungsfall sollte möglichst vermieden werden, dass die Parteien über ihre wechselseitigen Ansprüche (mit Hilfe von Anwälten) streiten. Insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, sollte eine einvernehmliche Regelung angestrebt werden. Den Kindern kann dadurch viel Leid erspart werden, auch für die Eltern ist eine solche Regelung meist die bessere Lösung.

Häufig kann der der Notar viel besser helfen:

Wenn beide Seiten grundsätzlich einigungsbereit sind, dann brauchen sie (vor der Scheidung) keine Anwälte zu beauftragen und können dadurch auch sehr viel Geld einsparen. Statt dessen können beide Eheleute gemeinsam einen Beratungstermin beim Notar vereinbaren. Dieser ist dann neutral und wird beiden Seiten eine gerechte und ausgewogene Lösung vorschlagen.

Was muss beim Notar besprochen werden:

Zu regeln ist insbesondere, was mit evtl. gemeinsamen Immobilien geschehen soll. Außerdem muss über einen evtl. Zugewinnausgleich, über evtl. Unterhaltsansprüche und auch über einen eventuellen Versorgungsausgleich (wenn die Parteien in unterschiedlicher Höhe für Ihre Rente vorgesorgt haben) gesprochen werden. Oft sind auch noch andere Dinge (wie Hausrat, Auto etc.) zu regeln. Hierbei sind oft auch steuerliche Aspekte zu beachten.

Der Notar wird die Parteien hierbei zunächst über die Rechtslage aufklären und dann eine individuelle und gute Lösung vorschlagen - meistens kommt auf diese Weise eine Einigung zustande, die dann vom Notar in Form einer Scheidungsfolgevereinbarung beurkundet wird.

Das anschließende Scheidungsverfahren ist dann nur noch "Formsache" - langjähriger, mitunter (insbesondere für die Kinder) sehr belastendender und auch teurer Streit wird dadurch vermieden.

Wichtig ist aber, dass vor Beurkundung auch die steuerlichen Auswirkungen beachtet werden.

Gefährlich ist insbesondere, wenn im Zuge des Scheidungsfolgevereinbarung auch Immobilien übertragen werden, etwa die Hälfte des bisher gemeinsamen Eigenheims. Hier kann es schnell dazu kommen, dass ganz erhebliche Spekulationssteuern ausgelöst werden. Auch bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen muss gut aufgepasst werden, weil sonst evtl. stille Reserven aufgedeckt werden - auch dies kann zu einer ganz erheblicher Steuerbelastung führen.

Unser Notar Amadeus Greiff - auch Fachanwalt für Steuerecht und Fachanwalt für Gesellschaftsrecht - steht Ihnen für eine individuelle Beratung gern zur Verfügung.