Rechtsanwalt und Notar a. D.
Immobilienrecht
Erbrecht
Gesellschaftsrecht
Vertragsrecht
Wohnungseigentumsrecht
Seit 1986 ist Herr Kerkau als Rechtsanwalt tätig, im Jahr 1995 erfolgte die Ernennung zum Notar.
Im anwaltlichen Bereich betreut Herr Kerkau insbesondere Fälle aus dem Immobilienrecht. Daneben hat sich Herr Kerkau auf das Schenkungs- und Erbrecht spezialisiert, einschließlich aller Fragen im Zusammenhang mit der Übertragung und Fortführung von Unternehmen.
Herr Kerkau ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e. V. (www.erbfall.de).
Herr Kerkau hat sein Amt als Notar aus Altersgründen zum 30.06.2019 niedergelegt, dessen noch laufenden Notarakten werden durch unseren Notar Amadeus Greiff als Aktenverwahrer abgewickelt. Herr Kerkau steht unserer Kanzlei aber weiterhin beratend zur Verfügung.